Wie der SHGT in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum darlegt, sieht der Gemeindetag die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende generelle Aufgabenzuweisung von Anordnungen und Überwachungspflichten an die Gemeinden als unverhältnismäßig an. Aus kommunaler Sicht ist es zweckdienlicher, denjenigen Gemeinden, in denen Missstände zu beobachten sind und Wohnraumbedarf nicht gedeckt werden können, einen geeigneten Instrumentenkoffer zur Verfügung zu stellen. Prinzipiell begrüßt wird von dem kommunalen Spitzenverband die in dem Gesetzentwurf anregte Regelung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, doch gibt es auch hierzu kritische Anmerkungen.