Der SHGT hat gemeinsam mit den anderen Kommunalen Landesverbänden (KLV) zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) dem Landtag eine kritische Stellungnahme vorgelegt. So lehnen die KLV ausdrücklich die Regelungen zur sogenannten August-Lücke ab. Zudem beanstanden sie die fehlende Änderung des § 35 Abs. 4 KiTaG. Die KLV fordern, wie in zahlreichen Runden zuvor angezeigt, die als „Soll-Regelung“ ausgestaltete Vorschrift kurzfristig in eine „Kann-Regelung“ umzuwandeln, um keine Existenzen zu gefährden.