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Harsche Kritik an Gesetzentwurf

Der Gemeindetag spricht sich in einer Stellungnahme vehement gegen einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes aus, der erhebliche Auswirkungen auf hybride Nahversorgungsmärkte haben kann, die außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten und an Sonn- und Feiertagen ohne Einsatz von Personal unter Nutzung verschiedener digitaler Zugangswege ein Einkaufen ermöglichen. In Schleswig-Holstein gibt es mindestens 15 solcher Märkte, die als MarktTreffs oder in unternehmerischer oder bürgerschaftlicher Initiative betrieben werden.

Regelung fehlt bisher

Bisher gibt es für die Kleinstsupermärkte mit digitalem Zugang keine ausdrückliche Regelung im Ladenöffnungszeitengesetz. Die Rechtsprechung in anderen Bundesländern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie jedoch der allgemeinen Begrifflichkeit der „Verkaufsstellen“ des Ladenöffnungszeitengesetzes unterfallen und damit an Sonn- und Feiertagen eigentlich geschlossen haben müssten. Daher besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, wenn eine Sonntagsöffnung für solche Geschäfte möglich sein soll.

Viel zu enge Grenzen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll so etwas für Kleinstsupermärkte im Grundsatz auch ermöglichen, zieht aber zwei sehr enge Grenzen. Die Sonntagsöffnung soll nur möglich sein für Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 150 qm und in Gemeinden mit bis 1500 Einwohnern. Diese Grenzen sind viel zu eng gesetzt und würden die bestehenden Standorte in der Wirtschaftlichkeit gefährden.

Absicherung bestehender Märkte gefordert

Aus diesen Gründen hat der SHGT zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abge-geben und darin gefordert, die Grenze auf bis zu 400 qm Verkaufsfläche heraufzusetzen und eine Sonntagsöffnung solcher Kleinstsupermärkte in hybrider Form auch in Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern zu ermöglichen. Dies würde die bestehenden Angebote absichern.

Die Stellungnahme steht im Anhang zum Download zur Verfügung.