Die Landesplanungsbehörde hat am 11. März 2024 ihre Absicht, die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den "Wohnbaulichen Entwicklungsrahmen" zu ändern, im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekanntgemacht. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) hat nun aus Beratungsergebnissen mit dem Arbeitskreis Landesentwicklung und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des SHGT als zuständigen Fachausschuss eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans abgegeben.
Vollständige Aufhebung gefordert
Im Ergebnis fordert der SHGT eine vollständige Aufhebung des "Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens", um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für Ältere, die ihr Eigenheim veräußern, für Familien, für Auszubildende und Studierende, ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren und Vereinen und insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum realisieren zu können. Weitere Ziele sind die Beschleunigung der Planung und die Reduzierung von Verwaltungsaufwand.
Gemeinden zu Stellungnahme aufgerufen
Auch Gemeinden sind dazu aufgerufen, bis zum 27. August 2024 über das Online-Beteiligungsportal BOB.SH oder per E-Mail an landesentwicklungs-plan[at]im.landsh.de zur Teilfortschreibung Stellung zu nehmen. Die gesamte Stellungnahme des SHGT steht zum Download bereit.