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Wichtige Ziele der KITA-Reform sind nicht erreicht worden

Die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung zur heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetztes im Schleswig-Holsteinischen Landtag deutlich gemacht, dass wichtige Ziele der KITA-Reform nicht erreicht und die kommnalen Belange unzureichend berücksichtigt worden sind. Von einer gemeinschaftlich auf  Augenhöhe ausgestalteten Reform kann keine Rede sein.

Die Kommunen haben der Landesregierung und zuletzt auch dem Landtag in einer Vielzahl von Stellungnahmen immer wieder konstruktive Vorschläge vorgelegt, wie die Reform gemeinsam mit den Kommunen als denjenigen, denen der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die Kinderbetreuung ob-liegt, gemeinsam verantwortet und gestaltet werden kann. Leider müssen wir heute feststellen, dass die Anliegen und Angebote der Kommunen weitgehend unberücksichtigt geblieben sind und die Reformziele für die Kommunen nicht erreicht werden,“ stellten die drei Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände fest. Marc Ziertmann (Städteverband), Dr. Sönke Schulz (Landkreistag) und Jörg Bülow (Gemeindetag) bedauerten, dass im Gegensatz zu früheren Reformen keine Einigung zu den grundsätzlichen Linien der KITA-Reform gefunden werden konnte. Zudem bemängelten die kommunalen Vertreter mangelnde Transparenz hinsichtlich der Grundlagen für die einzelnen Finanzierungsele-mente, die bis zuletzt nicht aufgelöst werden konnte.

„Das Ziel einer dringend erforderlichen und nachhaltigen Entlastung der Kommunen ist durch das jetzt beschlossene Gesetz nicht erreicht worden. Bei einer Finanzierungslücke von 110 bis 120 Mio. Euro leisten Land und Kommunen jeweils einen eigenen Beitrag in Höhe von 20 Mio. Euro zum Lückenschluss. Für den Rest wird das Risiko allein auf die kommunale Ebene verlagert. In finanzwirtschaftlich enorm herausfordernden Zeiten für alle kommunalen Ebenen sehen wir nun, dass das Land den eigenen Konsolidierungsdruck einfach an die Kommunen weitergibt“, erläuterten die Geschäftsführer weiter. „Damit wird das Land seiner Garantenstellung gegenüber den Kommunen nicht gerecht und entzieht sich seiner Verantwortung, für das Erfüllen der Qualitäts- und Leistungsversprechen des Landes gemeinsam mit den Kommunen einzutreten“.

Die gesamte Pressemitteilung steht im Anhang zum Download zur Verfügung.