Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig unzureichend: „Der Bund will sich an den Personalkosten für den Ausbau der Ganztagsschule bis 2026 nicht beteiligen. So ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz nicht zu schaffen“, kritisierte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig Holsteinischen Gemeindetages den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen.
„Die Länder müssen nun erreichen, dass der Bund bereits ab 2022 die Betriebskosten der Ganztagsangebote mitfinanziert und seine Kostenbeteiligung spürbar erhöht“ stellte Bülow die Forderungen der Gemeinden klar. Mit großen Sorgen blickten die Kommunen auf das Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wochen. Mit der Ankündigung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wecke der Bund große Erwartungen bei den Familien. Dadurch werde ab sofort der Druck auf Länder und Kommunen zum Ausbau der Ganztagsangebote verstärkt. Der Bund dürfe sich seiner finanziellen Mitverantwortung für diese Aufbauphase nicht entziehen, so Bülow weiter.
„Die Ganztagsquote an den Kitas steigt immer weiter an. Auch an den Grundschulen werde der Bedarf nach Ganztagsbetreuung entsprechend wachsen. Die notwendigen Investitionen, die Personalkosten und die Gewinnung von Fachkräften sind dabei große Herausforderungen für die Kommunen und die Träger der Ganztagsangebote. Bund und Länder müssen darauf nun eine glaubwürdige, verlässliche und nachhaltige Antwort geben“, so Bülow ab-schließend.
Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
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