„Wir begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum kommunalen Finanzausgleich. Die Grundprinzipien der Mittelverteilung auf die Gemeinden wurden bestätigt. Die Anforderungen an die Begründung durch den Gesetzgeber wurden aber verdeutlicht. Dies ist im Sinne aller Kommunen im Land“ sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zum Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 zum kommunalen Finanzausgleich.
Nun müsse die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden bis Ende 2024 neu berechnet werden. so Bülow weiter. Bereits seit Jahren habe der SHGT dabei Reformbedarf benannt, damit die Mittelverteilung nachvollziehbarer wird, so Bülow abschließend.