Reform noch in dieser Wahlperiode erforderlich
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Amtsordnung ist die richtige Antwort auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Es werden klare und sehr enge Grenzen gesetzt, die erfolgreichen und effizienten Ämter bleiben aber als Kooperationsebene und Impulsgeber erhalten und damit zukunftsfähig", stellt Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zum heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Kommunalverfassungsreform fest und forderte: "Der Landtag sollte die Reform der Amtsordnung noch in dieser Wahlperiode verabschieden".
Die neue Amtsordnung biete rechtssichere und flexible Instrumente, um zwei Ziele zu verbinden: die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern und die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts einzuhalten. Gestützt auf vorliegende Gutachten sei der SHGT allerdings weiterhin der Auffassung, dass bei der Unterstützungsfunktion der Ämter und bei der Zahl übertragbarer Aufgaben aus dem reduzierten Auswahlkatalog mehr Flexibilität rechtlich möglich ist und auch bei bis zu 7 übertragbaren Aufgaben noch eindeutige Rechtssicherheit gewährleistet wäre.
"Wir hatten stets den Mut zur Weiterentwicklung der Amtsordnung eingefordert und freuen uns, dass nun der Vorschlag der Gemeinden und Ämter weitgehend umgesetzt wird", so Bülow abschließend.
Die zahlreichen anderen Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf enthielten einige wichtige Schritte, aber auch problematische Änderungen, die vom Landtag genau geprüft werden sollten.