"Die heute vom Landtag beschlossene Reform der Amtsordnung ist praxisgerecht, rechtssicher und zukunftsweisend. Denn sie setzt auf die starke lokale Demokratie in den Gemeinden und die interkommunale Zusammenarbeit. Die konstruktiven Vorschläge der Gemeinden und Ämter wurden erhört", begrüßte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages den heutigen Gesetzesbeschluss des Landtages.
"Wir hätten uns eine mutigere Reform der Amtsordnung gewünscht. Wir freuen uns aber, dass das Gesetz größtenteils dem Vorschlag entspricht, der von den Gemeinden schon Mitte 2010 unterbreitet worden war", ergänzte Bülow.
Die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts würden mehr als erfüllt, das Ehrenamt in den Gemeinden behalte seine starke Stellung und werde auch künftig durch handlungsfähige Ämter unterstützt.
Der SHGT begrüßte auch, dass die SPD-Landtagsfraktion ein alternatives "Katalogmodell" zur Reform der Amtsordnung vorgelegt hatte. "Damit setzen Dreiviertel des Landtages auf die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsteilung von Gemeinden und Ämtern", so Bülow.
Die vom Landtag weiterhin beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung enthielten "Licht und Schatten". Es würden zahlreiche Vorschläge der Gemeinden aufgegriffen. Es gäbe aber auch Änderungen, die für überflüssigen zusätzlichen Beratungs- und Verwaltungsaufwand in den Gemeinden sorgen, bewertete der SHGT die übrigen Regelungen des Gesetzespaketes.