Zu den heute verbreiteten Erklärungen von Bildungsminister Dr. Klug und der FDP-Landtagsfraktion stellen der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag fest:
- Zu dem Erlaß des Bildungsministeriums vom 2.2.2011 an die Gymnasien hätten die Kommunen angehört werden müssen. Das Ministerium hat insofern die Beteiligungsvereinbarung verletzt. Die KLV sind noch nicht einmal über den Erlass informiert worden.
- Es gab im Jahr 2010 keine Gespräche zwischen den KLV und dem Bildungsministerium über die Umsetzung des Schulgesetzes. Entsprechende Behauptungen sind unrichtig.
- Mit dem Erlass sollen alle Schulen zu einer erneuten Diskussion über G8 oder G9 veranlasst werden, auch dort wo die Schule und der Schulträger keinen Bedarf hierfür sehen oder schon entschieden worden ist. Dazu sind sogar einzelne Schulen konkret angewiesen worden.
- Das Hin- und Her innerhalb der Koalition über gerade dieses Thema bot niemals eine verlässliche Planungsgrundlage. Die letzten Anträge der Koalition zur Veränderung des Gesetzentwurfs sind einen Tag vor dem Landtagsbeschluss gestellt worden. Das endgültige Gesetz steht erst seit dem 3.2.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt.
- Die Fristsetzung bis zum 23.2. ist inakzeptabel angesichts der erheblichen Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Kosten der Schulträger.
Dieses werden Städteverband und Gemeindetag Bildungsminister Dr. Klug in einem Gespräch am 14.2. deutlich machen.