Entwässerung an Landesstraßen: In seiner Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) kritisiert der Gemeindetag erneut die geplante Änderung von § 12 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH), die darauf abzielt, dass sich der übergeordnete Straßenbaulastträger ausdrücklich nur in den Fällen der erstmaligen Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen beteiligen muss. Der Gesetzentwurf bewirkt faktisch einen vollständigen Ausstieg aus der ohnehin schon sehr geringen (Mit-) Finanzierung des Landes bei der Entwässerung an Landesstraßen und blendet die zu erwartenden Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung aus.
Die vollständige Stellungnahme findet sich als Anhang zum Download.