„Die Rückführung des neunjährigen Bildungsganges an Gymnasien habe weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Schullandschaft“, stellten die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände unisono fest. Angesichts des ambitionierten Zeitplans, der dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt, müssen die wichtigen, noch offenen Fragestellungen kurzfristig gelöst werden.
„Ein aus kommunaler Sicht zentraler Punkt sei ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen Land und Schulträgern“, äußerte Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Leider enthält der aktuelle Gesetzentwurf keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen. „Wir sehen das Land in der Pflicht, den verfassungsrechtlichen Anspruch der Schulträger auf Mehrbelastungsausgleich zu erfüllen und den Schulträgern den zusätzlichen Aufwand zu erstatten. Hierfür haben die Kommunalen Landesverbände dem Landtag eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen“, so von Allwörden weiter.
„Die Auswirkungen des Gesetzentwurfes bleiben nicht auf den Gymnasialbereich beschränkt“, machte Jörg Bülow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, deutlich. Gerade Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe müssten mit erheblichen Schülerrückgängen rechnen. „Das heutige Angebot an Gemeinschaftsschulen darf nicht zur Disposition stehen“, so Bülow weiter. Schulträger wie Eltern von Kindern, die eine entsprechende Gemeinschaftsschule besuchen, müssten auf die Zukunftsfähigkeit dieses Bildungsganges vertrauen können.
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Dr. Sönke E. Schulz, äußerte sich zum Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzentwurfes. Zwischen Verabschiedung des Gesetzes, möglicher Entscheidung der Schulkonferenz, Anhörung der Schulträger, Entscheidung des Bildungsministeriums und den Elterninformationsabenden liegen nur wenige Wochen: „Wir hätten uns eine stärkere Einbindung der Schulträger auch im Sinne einer echten Angebotsplanung gewünscht“, stellte Dr. Schulz abschließend fest.
verantwortlich: Dr. Sönke E. Schulz (SHLKT), Jochen von Allwörden (STV SH), Jörg Bülow (SHGT)