„Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich mit den Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen außergerichtlich auf Schadenersatzzahlungen wegen verbotener Preisabsprachen geeinigt. Wir freuen uns, dass damit auch schleswig-holsteinische Gemeinden Schadenersatz erhalten“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zum Start des Entschädigungsverfahrens in dieser Woche.
Die nach langen, mühevollen Verhandlungen getroffene Vereinbarung mache deutlich, dass die Kommunen verbotene Preisabsprachen nicht hinnehmen und entsprechende Konsequenzen durchsetzen können.
Bülow kritisierte, größter Profiteur des Feuerwehrkartells sei allerdings die Bundesregierung. Denn diese habe Bußgelder in Gesamthöhe von 68 Mio. € verhängt, davon seien 20 Mio. € bereits gezahlt „Wir bedauern, dass die geschädigten Kommunen von diesen Bußgeldern nichts abbekommen“.
Die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben die Vereinbarung mit den Firmen Iveco Magirus, Rosenbauer Deutschland und Schlingmann getroffen. Die Firmen stellen über einen Regulierungsfonds einen Schadensausgleich für festgestellte kartellbedingte Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen von insgesamt rund 6,738 Mio. € bundesweit zur Verfügung. Die Entschädigung pro Fahrzeug liegt abhängig vom Fahrzeugtyp zwischen 1.600,00 € und 2.200,00 €.
Ein wettbewerbsökonomisches Gutachten hatte festgestellt, dass die vom Bundeskartellamt festgestellten verbotenen Preisabsprachen der Hersteller in den Jahren 2000 bis Juni 2004 zu überhöhten Preisen zu Lasten der Kommunen geführt haben.
Der erzielte Konsens dient dazu, den Kommunen schnell einen Schadenausgleich zu ermöglichen und zahlreiche Einzelklageverfahren vor Gericht mit langer Zeitdauer und ungewissem Ausgang zu vermeiden.
Die im Insolvenzverfahren befindliche ebenfalls am Kartell beteiligte Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Trotzdem ist sichergestellt, dass auch die Besteller von Fahrzeugen bei dieser Firma Schadenersatzzahlungen erhalten.
In den Jahren 2011 und 2012 hatte das Bundeskartellamt hohe Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, die Schlingmann GmbH & Co. KG und die Albert Ziegler GmbH & Co. KG sowie die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH verhängt. Diese sind teilweise noch nicht rechtskräftig.