Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich bestätigt: Kommunen über Jahre unterfinanziert Kommunen fordern deutliche Verbesserung ihrer Finanzausstattung
„Das Land muss die Finanzierung der Kommunen über den Finanzausgleich deutlich anheben. Benötigt werden laut Gutachten mindestens 100 Mio. Euro mehr als bisher“ forderte Thomas Schreitmüller, Bürgermeister der Gemeinde Barsbüttel und Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages als Konsequenz aus dem aktuellen FAG-Gutachten. So habe der Gutachter dargelegt, dass die notwendigen Bedarfe der Kommunen um 14 Prozent über den geleisteten Ausgaben liegen. Derzeit seien die Kommunen deutlich schlechter gestellt als das Land.
„Mit dem nun vorgelegten Gutachten ist der wissenschaftliche Nachweis erbracht worden, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein seit Jahren unterfinanziert sind. Nicht zuletzt daraus resultiert ein enormer Nachholbedarf, die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen zu sanieren und den Unterhaltungsstau abzubauen“, äußerte sich der Vorsitzende des Städtetages Schleswig-Holstein, Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. Die Gutachter schlagen deshalb eine signifikante Erhöhung der Finanzausgleichsleistungen zugunsten der kommunalen Familie vor.
„Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass sich das Land über Jahre zu Lasten der Kommunen finanziell besser gestellt hat“, sagte der Vorsitzende des Städtebundes Schleswig-Holstein, Eckernfördes Bürgermeister Jörg Sibbel. Bemerkenswert sei, dass die von den Gutachtern vorgeschlagene Erhöhung der Finanzausgleichsmasse in etwa der Summe entspreche, um die der kommunale Finanzausgleich seit 2007 jährlich als Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts gekürzt wurde.
In den kommenden Wochen und Monaten werden Land und Kommunen intensiv die Umsetzung des Gutachtens erörtern. „Wir erwarten, dass das Land den Gutachtenergebnissen Rechnung trägt und die Mittel für die Kommunen deutlich aufstockt“, äußerte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager. Dabei müsse auch darüber gesprochen werden, wie die langjährige Unterfinanzierung der Kommunen schnell abgebaut werden könnte.
Ziel müsse sein, den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts zu entsprechen und zum Jahr 2021 einen verfassungskonformen Finanzausgleich umzusetzen. „Das Gericht hat die Gleichrangigkeit von kommunalen Aufgaben und Landesaufgaben betont. Wir können uns kaum vorstellen, dass ein Finanzausgleich, der auch in der Zukunft ein Ungleichgewicht bei der Ausfinanzierung der Aufgaben zu Lasten der Kommunen hat, diesen Vorgaben entspricht“, waren sich die Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände einig.
Zentrales Element für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ist der kommunale Finanzausgleich. Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hatte Anfang 2017 das zum Jahr 2015 reformierte Finanzausgleichsgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Hauptkritikpunkt des Verfassungsgerichts war die fehlende Ermittlung der Finanzbedarfe für die Kommunen, aber auch für das Land.
Im Sommer 2018 hat das Innenministerium im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln) und das Planungsbüro Gertz Gutsche Rümenapp aus Hamburg mit der Erstellung eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens beauftragt, um die Finanzbedarfe von Land und Kommunen zu ermitteln.
Ansprechpartner: Jörg Bülow, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Tel. 01 73 / 6 05 07 41