Die Landesregierung hat heute auf Initiative der kommunalen Landesverbände den Gesetzentwurf für den kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) beschlos-sen. Der ITVSH wird die kommunale Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners für Verwaltungsverfahren und die Rolle eines Projektträgers für kommunale Digitalisierungsprojekte unter einem Dach vereinen. Er ist ab 2019 das Kommunale Kompetenzzentrum für Digitalisierung in Schles-wig-Holstein.
Der ITVSH wird in einer Anstalt des öffentlichen Rechts verschiedene Einheiten zusammenführen, die bisher für die Kommunen in Schleswig-Holstein Digitalisierungsthemen verantworten. Alle Kommunen des Landes werden Träger des ITVSH und können damit bei den Herausforderungen der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung durch ihr eigenes Kompetenzzentrum unterstützt werden. Der ITVSH wird die Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes federführend unterstützen, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahrzunehmen und kommunale Digitalisierungsprojekte umsetzen. Land und Kommunen finanzieren den ITVSH gemeinschaftlich. Der ITVSH soll perspektivisch auch bei den Themen der digitalen Daseinsvorsorge, der digitalen Bildung und vielem mehr unterstützen können.
„Die Aufgaben in allen Bereichen der Digitalisierung sind gewaltig. Von reinen Organisations-prozessen innerhalb der Verwaltung, über die Beantragung von klassischen Verwaltungsleistungen bis hin zur Digitalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge reichen die kommunalen Herausforderungen. Damit nicht jede Kommunalverwaltung das Rad neu erfinden muss, begrüßen wir, dass die Landesregierung die kommunale Initiative für ein Kommunales Kompetenzzentrum unterstützt und hoffen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag grünes Licht für die Umsetzung gibt“, erklärte Marc Ziertmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein.
Neben dem formalen gesetzlichen Rahmen streben die Kommunalen Landesverbände noch eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung an. „Wir brauchen eine effizient und agil arbeitende Einheit, damit die Unterstützungsleistungen in den Kommunen schnell spürbar werden. Deshalb sind die Kommunalen Landesverbände der Überzeugung, dass die operative und strategische Zusammenarbeit zwischen Land und ITVSH in einer Kooperationsvereinbarung geregelt werden sollte, um ein gemeinsames Verständnis über die künftige Zusammenarbeit zu gewinnen. „Dies gilt bspw. für die Frage der Finanzierung, des Mittelabrufs und der Gremienstrukturen“, machte Dr. Sönke Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, deutlich und gab der Erwartungshaltung Ausdruck, dass eine solche Vereinbarung bald zustande kommt.
Für die Kommunalen Landesverbände stehe fest, dass die Kommunen auch die Chancen der Digitalisierung für das Zusammenleben der Menschen und für die Verbesserung der Da-seinsvorsorge nutzen wollen. „Der Sinn und Zweck der Digitalisierung muss für die Bevölkerung sichtbar werden und es muss Spaß machen, digitale Instrumente zu nutzen, nur dann werden wir erfolgreich sein“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages.
Bei alldem stehen aber natürlich auch die Fragen der Finanzausstattung und die Umsetzung durch Personal im Raum. Digitalisierung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch deshalb bleibt das Thema auf der Agenda der Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen.