„Wir wollen im Sinne der Kinder und ihrer Familien eine wohnortnahe Grundschulbildung für die Kleinsten ermöglichen, nach dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“, sagten Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Sandra Neukamm, Vorsitzende des Netzwerkes der Dorfschulen Schleswig-Holsteins und Kurt Scherbarth, Vorstandsmitglied des Landeselternbeirates Grundschulen und Förderzentren heute anläßlich der bevorstehenden Anhörung zum Schulgesetz im Landtag.
„Dafür müssen schon mit dem neuen Schulgesetz die richtigen Weichen gestellt werden. Schulgrößen sollten neu überdacht werden. Neue flexible Konzepte müssen auch in kleinen Grundschulen pädagogisch sinnvolles Arbeiten ermöglichen“, forderte Kurt Scherbarth für denLandeselternbeirat der Grundschulen.
„Es gibt in der Praxis hervorragend funktionierende Beispiele dafür, wie Schulen mit weniger als 40 Schülern arbeiten können. Dies gelingt beispielsweise durch jahrgangsübergreifenden Unterricht oder durch eine Kooperation mit Kindergarten oder weiterführender Schule. So kann die Zahl der Betreuungspersonen erhöht werden, die den erweiterten Schulalltag mitgestalten“, erläuterte Sandra Neukamm für das Netzwerk der Dorfschulen.
„Die Schulen haben eine große Bedeutung für das gemeindliche Leben. Die gemeindlichen Schulträger haben viel in ihre Grundschulen investiert. Die Gemeinden wollen ihre Schulen zukunftsfähig machen“, ergänzte Jörg Bülow für den Gemeindetag.
Folgende Eckpunkte halten wir gemeinsam für wichtig:
- Ins Schulgesetz muss eine „Experimentierklausel“ aufgenommen werden. Damit soll die Entwicklung und Umsetzung flexibler Konzepte ermöglicht werden. Bisher wurden kleinen Schulen eher Steine in den Weg gelegt. Es wird so bessere Lösungen geben als Schulen zu schließen und Kinder in Busse zu setzen.
- Zum anderen brauchen die Schulträger ein Recht auf Mitentscheidung. Wenn wesentliche Veränderungen im Schulbetrieb anstehen, wie etwa eine Schließung, die Schaffung einer organisatorischen Verbindung oder die Aufgabe einer Außenstelle, dann hat der Schulträger nach bisheriger Rechtslage keine ernsthaften Möglichkeiten, den Prozess zu beeinflussen. So kann bisher eine Schulleitung eigenständig beschließen, am Standort einer Außenstelle keine Kinder mehr zu beschulen. Hier muss eine Stärkung der Rechte der Schulträger in das Gesetz aufgenommen werden. Wer die erheblichen Kosten für die Gebäude, den Unterhalt sowie Sach- und Lernmittel übernimmt, der darf nicht nur Pflichten haben. Auch die Schulkonferenz ist zu beteiligen.
- Notwendig ist eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise. Es nützt für die öffentlichen Finanzen nichts, wenn bei Schließung eines Schulstandortes zwar das Land einige Lehrerstunden spart, aber die Kommunen deutlich höhere Schülerbeförderungskosten haben. Allein der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in seinem Haushalt für 2013 über 1,1 Mio. € Mehrausgaben für Schülerbeförderung mit der ausdrücklichen Begründung der Schließung von Schulen eingeplant.
- Um Zeit für die Entwicklung von Konzepten zu gewinnen sollte ein Moratorium dahingehend erfolgen, das zunächst bis Mitte 2015 keine weiteren Schulstandorte geschlossen werden.
- Es darf keine neue starre Mindestgröße für Außenstellen von Grundschulen geben; eine solche wäre pädagogisch nicht zu begründen.
- Die Schulleiterposition an Grundschulstandorten ist schnellstmöglich nachzubesetzen. Interne Bewerbungen auf offene Schulleiterstellen sind von Anfang an zu berücksichtigen.
- Durch das Vorgehen der Schulräte und die Schulentwicklungsplanung des Kreises darf keine Verunsicherung geschürt werden, die den Prozess zur Schließung eines Schulstandortes nur beschleunigt.