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Kritik an Novellierung des Landeswassergesetzes

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat gemeinsam mit dem Städteverband eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) und anderer wasserrechtlicher Vorschriften abgegeben. Mit der Novellierung beabsichtigt das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) insbesondere, klimatischen Veränderungen im Hochwasserschutz und im Abwasserrecht zu begegnen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im Hafen- und Wasserverkehrsrecht sowie eine Erhöhung der Abgabensätze des Wasserabgabengesetzes.

Trink- und Nutzwasserversorgung seit Jahrzehnten vorbildlich organisiert

Ein zentrales Element der Novellierung ist die Berücksichtigung einer ausreichenden Wasserrückhaltung im Gewässersystem neben dem Element des Wasserabflusses als Bestandteil der Unterhaltungsmaßnahmen. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge die oberste Wasserbehörde im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium durch Verordnung regeln kann, dass Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen haben. Diese neue Verordnungsermächtigung lehnt der SHGT klar ab. Die Trink- und Nutzwasserversorgung wird seit Jahrzehnten von Kommunen und Verbänden vorbildlich organisiert.

Ablehnung von geplanter Option bei Abwassergebühr

Abgelehnt hat der SHGT in seiner Stellungnahme zudem die geplante Möglichkeit der Kommunen, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge nach § 44 Abs. 3 LWG in die Abwassergebühr einfließen zu lassen. Der SHGT hat sich bereits vor der LWG-Novelle mit der vergleichbaren Regelung im niedersächsischen Landeswassergesetz (§ 96a) befasst und eine solche Regelung für Schleswig-Holstein abgelehnt. Der Gemeindetag hat darüber hinaus unter anderem zu Regelungen Stellung genommen, die die Aufgabenübertragung auf Zweckverbände betreffen. Die vollständige Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.