„Die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein findet vor Ort in den Kommunen statt. Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise tragen die Hauptverantwortung und machen dies mit großem Engagement. Daher ist es wichtig, dass der kommuna-le Teil des „Flüchtlingspaktes“ konkrete, neue Zusagen des Landes an die Kommunen enthält“, sagte Michael Koch, Landesvorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich der heutigen Flüchtlingskonferenz in Kiel.
„Die neue Integrationspauschale von 900 Euro pro Flüchtling für die Städte, Gemeinden und Ämter stärkt die dezentrale Unterbringung in den Städten und Gemeinden. Endlich werden die hohen Perso-nalaufwendungen der Kommunen zum Teil anerkannt“, begrüßte Hans-Joachim Grote, Vorsitzender des Städtebundes Schleswig-Holstein die deutlich erhöhten finanziellen Leistungen des Landes an die Kommunen.
„Dazu gehören auch 30 Stellen für eine bessere Koordinierung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese brauchen wir dringend“, sagte Reinhard Sager, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages.
„Entscheidend ist, dass Flüchtlinge künftig mindestens sechs Wochen in der Erstaufnahme des Landes bleiben können, um dort von Anfang an Sprachunterricht und das Asylverfahren durchzuführen. Das Land hat erstmals zugesagt, Asylbewerber mit offensichtlich unbegründeten Asylanträgen nicht mehr an die Kommunen zu verteilen. Das Land muss nun schnellstmöglich die nötige Zahl an Plätzen in den eigenen Einrichtungen schaffen“, ergänzte Bernd Saxe, Vorsitzender des Städtetages Schleswig-Holstein.
Die Kommunen hoben die große Bedeutung des Ehrenamtes hervor: „Wir sind dankbar für das große ehrenamtliche Engagement vieler Bürger, der Kirchen und anderer Einrichtungen für die Flüchtlinge und müssen alles daran setzen, diese Einsatzbereitschaft und die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme zu erhalten“, so Michael Koch abschließend.
Die kommunalen Landesverbände betonen, dass die heutige Konferenz nur ein Zwischenschritt sei und dass die vorhandenen Prob-leme der weiteren, gemeinsamen Bearbeitung bedürfen, bis sie im Konsens von Land und Kommunen gelöst werden.