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Kommunale Landesverbände zur Freistellung von der Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen: Das Land ist in der Pflicht, das ausfallende Beitragsaufkommen zu kompensieren

Aus Anlass der heutigen mündlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum möglichen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge durch Städte und Gemeinden, haben die Kommunalen Landesverbände noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer Kompensation aus Landesmitteln verwiesen.


„Wir sehen das Land in der Pflicht, ausfallende Straßenausbaubeiträge in vollem Umfang aus Landesmitteln auszugleichen. Wer landespolitisch eine Entlastung der Eigentümerinnen und Eigentümer verspricht, muss auch die finanzpolitische Verantwortung dafür tragen“, formulierte Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein, die gemeinsame Haltung aller Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein und ergänzt. „Bereits jetzt wird deutlich, dass vielerorts auch diejenigen, die von der Richtigkeit einer Bei-tragserhebung überzeugt sind, dies politisch kaum werden durchhalten können, wenn im politischen Meinungswettstreit andere Parteien die Entlastung versprechen.“

„Deshalb gibt es auch keinen vernünftigen Grund bis zur Änderung des kommunalen Finanz-ausgleiches im Jahr 2021 mit der nach dem Koalitionsvertrag ohnehin versprochenen Kom-pensation zuzuwarten. Es gilt das Prinzip: Wer die Entlastung bestellt, muss diese auch bezahlen“ erklärte Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeinde-tages, und verwies darauf, dass sich die Landespolitik bei ihrer Entscheidung nicht auf eine Forderung der Kommunalen Landesverbände stützen könne. „Vielmehr haben die Kommunalen Landesverbände in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass das Beitragsrecht reformiert werden kann, für die Kommunalfinanzierung insgesamt aber nicht verzichtbar ist.“

„Auch wenn die Kreise selbst aufgrund der übergeordneten Verkehrsfunktion der Kreisstraßen keine Straßenausbaubeiträge erheben, sehen auch die Kreise eine Abkehr von den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung skeptisch: Vorteilsbezogene Finanzierungspflichten tragen dem Gerechtigkeitsgedanken Rechnung und machen deutlich, wer von einer kommunalen Leistung in welchem Umfang profitiert“, erklärte Dr. Sönke Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, und führte weiter aus, dass angesichts der großen kommunalen Herausforderungen weder heute noch in Zukunft eine Schmälerung der kommunalen Finanzierungsbasis fiskalisch vertretbar sei.

Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Landesverbände ist als Umdruck 19/295 veröffentlicht und unter der der Adresse

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/00200/umdruck-19-00295.pdf 

abrufbar.

Kurz gefasst stellen die Kommunalen Landesverbände fest:

  1. Aus allen Stellungnahmen der Kommunalen Landesverbände ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber bei den vorgenannten Gesetzentwürfen sich nicht auf Forderung der kommunalen Landesverbände stützen kann.
  2. Angesichts des beabsichtigten Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs wird die Straßenausbaubeitragspflicht kommunalpolitisch in vielen Städten und Gemeinden nicht aufrechtzuerhalten sein.
  3. Das Land ist aufgefordert, zeitgleich mit der gesetzlichen Möglichkeit, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, ausfallende Straßenausbaubeiträge durch eine aufgestockte Zuweisung für Straßenbau und weitere Infrastrukturlasten (§ 15 FAG) vollständig zu kompensieren. Die Ausgestaltung der Kompensation ist einvernehmlich mit den Kommunalen Landesverbänden zu verhandeln.
  4. Der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge muss auch für Konsolidierungskommunen sowie Kommunen, die Empfänger von Fehlbetrags- und/oder Sonderzuweisungen sind, möglich sein.
  5. Der Gesetzentwurf muss eine klare Aussage zur Frage der Rückwirkung enthalten, um so etwaigen Rückerstattungsbegehren entgegenzuwirken. Zudem muss der Gesetzentwurf in einer Übergangsregelung auch klarstellen, dass unter Geltung des bisherigen Rechts begonnene und somit bei Beschlusslage über das Ausbauvorhaben beitragspflichtige Maßnahmen beitragspflichtig bleiben.

verantwortlich: Dr. Sönke E. Schulz (SHLKT), Jochen von Allwörden (STV SH), Jörg Bülow (SHGT)