Kommunale Handlungsfähigkeit durch eine Entlastung bei der Kita-Finanzierung, Steigerung der Investitionen in die Infrastruktur und einen aufgabenadäquaten Kommunalen Finanzausgleich stärken
Die Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Städtetages Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages haben die Übergabe der jährlichen Federführung für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein am 14. Januar 2019 genutzt, um ihre gemeinsamen Erwartungen an die Landesregierung und den Landesgesetzgeber zu formulieren.
Hierzu erklärte Bürgermeister Thomas Schreitmüller, Landesvorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, im Jahr 2019 federführender Verband: "Das Jahr 2019 wird geprägt sein von größeren Reformvorhaben der Landesregierung, die nunmehr in die entscheidende Phase kommen. Die Kommunen werden diese konstruktiv begleiten, aber auch ihre Interessen mit Nachdruck einbringen". Zu diesen Herausforderungen gehören aus Sicht der Kommunalen Landesverbände neben der Reform der Kita-Finanzierung und der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Fortführung der Entlastungen für die integrationsbedingten Mehraufwände in den Gemeinden, Städten und Kreisen, die vollständige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab 2020 und die Digitalisierung, hier vor allem im Bildungsbereich. "An der Reform der Kita-Finanzierung wird sich zeigen, ob die Landesregierung im Dreiklang der Reformziele – Entlastung der Eltern, Qualitätssteigerung und Kommunalentlastung – die Interessen der Kommunen ausreichend im Blick hat. Nur dem kommunalen Engagement ist es zu verdanken, dass gute Qualität und ein ausreichendes Betreuungsangebot realisiert werden konnten. Die von den Kommunalen Landesverbänden vorgeschlagene Begrenzung des kommunalen Finanzierungsanteils auf ein Drittel der Kosten bleibt die berechtigte Erwartung an die Reform."
Städtetagsvorsitzender Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer ergänzte: "Kommunale Selbstverwaltung zeigt sich vor allem an den Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur vor Ort. Die nicht auskömmliche Finanzierung der Kommunen zeigt sich heute im enormen Investitionsbedarf bei Schulen, Straßen, Sportstätten, Feuerwehren und vielem mehr. Förderprogramme allein helfen nur bedingt, weil sie immer nur auf einen Zweck zielen, viel Bürokratie auslösen und selten auskömmlich sind. Es bedarf vielmehr einer planbaren, verlässlichen und aufgabenangemessenen Finanzausstattung. Dazu gehört auch die Sicherung kommunaler Einnahmequellen für die Zukunft."
Christiane Küchenhof, Bürgermeisterin von Schenefeld und amtierende Vorsitzende des Städtebundes unterstreicht dies und formuliert Erwartungen an die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs: "Noch ist nicht absehbar, wie die im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziele – nämlich, dass die Kommunen durch den Kommunalen Finanzausgleich in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung im Schulbau und zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen – im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs und mit den vorhandenen finanziellen Mitteln erreicht werden können. Die Kommunen werden darauf drängen, dass sich die Bedarfserfassung auch mit dem erheblichen Investitionsstau bei kommunalen Infrastrukturen auseinandersetzt“.
Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, greift aktuelle Äußerungen des Ministerpräsidenten Daniel Günther und der Finanzministerin Monika Heinold auf: "Wenn in den Interviews zum Beginn des Jahres allenthalben darauf verwiesen wird, dass die HSH-Belastungen für den Landeshaushalt den Handlungsspielraum begrenzen, wird offenbar schon vorgebaut, dass nicht alle Interessen und Bedarfe bedient werden können. Wenn man anerkennt, das finanzielle Ressourcen begrenzt sind, müssen daher Aufgabenkritik, Abbau von Doppelzuständigkeiten und das kritische Hinterfragen von Standards auf die Agenda. Zudem wäre es schwer nachvollziehbar, wenn das Land die schleswig-holsteinischen Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich im Nachhinein an den Verlusten der HSH-Nordbank beteiligen würde. Der im Zusammenhang mit der Privatisierung der HSH-Nordbank stehende Anstieg der Landesverschuldung darf bei der anstehenden Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht auf den Landesbedarf angerechnet werden. Eine "Mitfinanzierung" durch die schleswig-holsteinischen Kommunen kommt nicht in Betracht. Es wäre nicht vermittelbar, wenn auch die schleswig-holsteinischen Kommunen für die Managementfehler der ehemaligen Landesbank gerade stehen müssten."