Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

KiTaG: Reformziele für Kommunen nicht erreicht

Die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung zur Beschlussfassung zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) im Schleswig-Holsteinischen Landtag deutlich gemacht, dass wichtige Ziele der Kita-Reform nicht erreicht und die kommunalen Belange unzureichend berücksichtigt worden sind. Die KLV beklagen, dass von einer gemeinschaftlich auf  Augenhöhe ausgestalteten Reform keine Rede sein kann . 

Keine Einigung auf grundsätzliche Linien

„Die Kommunen haben der Landesregierung und zuletzt auch dem Landtag in einer Vielzahl von Stellungnahmen immer wieder konstruktive Vorschläge vorgelegt, wie die Reform gemeinsam mit den Kommunen als denjenigen, denen der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die Kinderbetreuung obliegt, gemeinsam verantwortet und gestaltet werden kann. Leider müssen wir heute feststellen, dass die Anliegen und Angebote der Kommunen weitgehend unberücksichtigt geblieben sind und die Reformziele für die Kommunen nicht erreicht werden,“ stellten die drei Geschäftsführer der KLV, Marc Ziertmann (Städteverband), Dr. Sönke Schulz (Landkreistag) und Jörg Bülow (Gemeindetag), fest. Sie bedauerten, dass im Gegensatz zu früheren Reformen keine Einigung zu den grundsätzlichen Linien der Kita-Reform gefunden werden konnte. 

Risiko auf kommunale Ebene verlagert 

„Das Ziel einer dringend erforderlichen und nachhaltigen Entlastung der Kommunen ist durch das jetzt beschlossene Gesetz nicht erreicht worden. Bei einer Finanzierungslücke von 110 bis 120 Mio. Euro leisten Land und Kommunen jeweils einen eigenen Beitrag in Höhe von 20 Mio. Euro zum Lückenschluss. Für den Rest wird das Risiko allein auf die kommunale Ebene verlagert. In finanzwirtschaftlich enorm herausfordernden Zeiten für alle kommunalen Ebenen sehen wir nun, dass das Land den eigenen Konsolidierungsdruck einfach an die Kommunen weitergibt“, erläuterten die Geschäftsführer weiter. 
Die gesamte  Pressemitteilung steht im Anhang zum Download zur Verfügung.