Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Kita-Reform: Kommunalentlastung nicht erreicht - Gemeindetag fordert einfachere Finanzstruktur

„Ohne eine deutliche Absenkung des Kommunalen Finanzierungsanteils auf ein Drittel ist der weitere Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet. Denn der absehbare Kostenanstieg ist sonst nicht finanzierbar. Die notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen wird bei weitem nicht erreicht“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zu den heute vorgestellten Eckpunkten des Landes zur Kita-Reform.

Dabei erkenne der Gemeindetag an, dass es einen sehr intensiven und transparenten Arbeitsprozess gegeben habe. Der Gemeindetag begrüße auch, dass das Land erhebliche zusätzliche Mittel für die Qualitätsentwicklung, die Kommunalentlastung und die Elternentlastung gibt. Aber die kommunalen Kosten sinken lediglich von 53 % auf 46 % und steigen gleichzeitig um rund 100 Mio. Euro an.

Erhebliche Kritik haben die Gemeinden am neuen Finanzierungssystem. „Wir begrüßen zwar das neue Standardqualitätskostenmodell und die künftige Dynamisierung der Landesmittel. Dies sind große Fortschritte durch die Reform“, erläuterte Bülow. Die Verteilung dieser Mittel und die neue Aufgabenstruktur seien jedoch viel zu bürokratisch und kompliziert. Außerdem werde die enge Verbindung zwischen Standortgemeinden und Trägern gelöst.

„Wir schlagen ein Modell für die Mittelverteilung vor, das deutlich einfacher ist und die Rolle der Standortgemeinden stärkt“, so Bülow weiter. Das Modell des Gemeindetages erhalte das enge Band zwischen Standortgemeinden und Trägern auch in finanzieller Hinsicht und vermeide Finanzierungsrisiken sowie zusätzlichen Personalbedarf bei den Kreisen. Von einer zusätzlichen Steuerung durch die Kreise versprechen sich die Gemeinden keine Verbesserungen.

Bülow fasste die notwendigen Änderungen am „Übergangsmodell“ des Landes zusammen: „Wir wollen keine große Finanzierungsdrehscheibe von den Wohngemeinden über die Kreise zu den Standortgemeinden. Das Land muss seine Mittel nach den vorhandenen Gruppen und nicht nach Kindern auf die Kommunen verteilen. Denn sonst wird eine gute Bedarfsplanung benachteiligt. Außerdem muss es nach der Übergangsphase eine ergebnisoffene Evaluation geben“.