„Wir fordern die Landesregierung auf, sich jetzt mit aller Kraft für eine Verständigung auf ein Reform-Modell einzusetzen. Für die Städte und Gemeinden ist im laufenden Reformprozess entscheidend, dass Fortbestand und Aufkommen der Grundsteuer dauerhaft gesichert werden. Oberste Priorität hat eine Umsetzung der Reform innerhalb der Frist des Bundesverfassungsgerichts“, betonte Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, die Bedeutung der Grundsteuerreform für die Kommunen im Land Schleswig-Holstein.
Das Ringen um die Zukunft der Grundsteuer geht jetzt in die entscheidende Phase: Die notwendige Reform kann nur noch dann fristgerecht gelingen, wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ihrer nächsten Sitzung am 1. Februar 2019 auf ein gemeinsames Reformmodell einigen.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass noch immer keine Verständigung in Bund und Ländern auf ein Modell erzielt wurde. Ein Scheitern der Reform hätte für die Kommunen in Schleswig-Holstein bereits ab dem kommenden Jahr einen Steuerausfall von rund 450 Mio. Euro jährlich zur Folge. Wir können nicht erkennen, dass die Länder als Garanten für die kommunale Finanzausstattung auf ein solches Szenario vorbereitet wären“, warnte der Geschäftsführer des Städteverbandes, Marc Ziertmann vor einer tiefgreifenden Krise der Kommunalfinanzen. Ein Scheitern der Reform würde Länder und Kommunen gleichermaßen unvorbereitet treffen und die kommunalen Haushalte ins Chaos stürzen.
„Es reicht jetzt nicht mehr aus, dass Bund und Länder abermals neue Prüfaufträge zu einzelnen Modellen verabreden. Das Vorgehen führt bereits seit 20 Jahren zu keiner Entscheidung. Nach unserer Wahrnehmung kommt es jetzt entscheidend darauf an, dass sich gerade die Länder in der aktuellen Debatte positionieren. Daher bitten wir das Land Schleswig-Holstein, sich mit allen verfügbaren Kräften für das Gelingen der Reform einzusetzen“, richtete Dr. Sönke Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages den dringenden Appell an die Länder.
Die Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein unterstützen eine Reform, die bundeseinheitlich die Bemessungsgrundlagen und das Bewertungsverfahren rechtssicher regelt, das administrierbar ist und den Wert der Grundstücke widerspiegelt.
verantwortlich: Jörg Bülow (SHGT), Marc Ziertmann (STV SH), Dr. Sönke Schulz (SHLKT)