Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat heute im Beisein des Innenministers die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung für die Kommunen in Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Danach haben die Kommunen gegenüber den bisherigen Schätzergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2012 bis zum Jahr 2017 insgesamt jährlich aufsteigend mit Mindereinnahmen von 50-60 Millionen Euro zu rechnen. In diesen Berechnungen sind bereits ab 2014 prognostizierte Mehreinnahmen aus der geplanten Gesetzesänderung zur Grunderwerbsteuererhöhung in Höhe von 15 Mio. Euro jährlich eingepreist. Ohne diese gesetzlich noch nicht beschlossene Maßnahme würde sich aktuell der sich abzeichnende Negativtrend in den nächsten Jahren noch weiter verstärken (65 - 75 Millionen Euro jährlich).
Angesichts der verminderten Prognose bei den Einnahmen ist eine Entlastung bei den Ausgaben umso wichtiger. Neben der Entlastung bei der Grundsicherung bedarf es auch weiteren Entlastungen durch ein Bundesleistungsgesetz im Bereich der Eingliederungshilfe. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entlastungen von Ausgaben in allen Kommunalgruppen wirksam werden. Zudem muss auch das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten werden. Es bleibt dabei, dass ohne wirksame Entlastung auf der Ausgabenseite die Kommunen kaum in der Lage sein werden, die aufgelaufene Defizite abzubauen oder Investitionsstaus in den Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur oder der Bildungsinfrastruktur aufzulösen.
Geradezu abenteuerlich wirkt nach Auffassung des amtierenden Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände, Jan-Christian Erps, dagegen das von der Landesregierung ins Feld geführte Argument einer vermeintlichen kommunalen Entlastung. Das Beispiel der kommunalen Konsolidierungshilfe verkennt nämlich, dass gegenüber der bisherigen Gesetzeslage der Konsolidierungszeitraum um drei Jahre gekürzt worden ist und das Land sich dadurch selbst um 45 Millionen Euro entlastet hat. Die weiterhin ins Feld geführten zusätzlichen Mittel für die energetische Sanierung kommunaler Schulen und Kitas sind ebenfalls keine freiwilligen Leistungen des Landes, sondern Ausgleichszahlungen, die die Kommunen im Wege einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht erstritten haben, weil das Land im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Bund den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter 3-jährige den Kommunen ohne finanziellen Kostenausgleich auferlegt hatte. Mit den zusätzlichen Mitteln für die Schulsozialarbeit leistet das Land seinen eigenen Beitrag zur Entlastung der Lehrer. In diesem Bereich sind die Kommunen in der Vergangenheit bereits in Vorleistung gegangen. Eine Entlastungswirkung bei den Kommunen tritt nicht ein.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des Landes auf die Breitbandförderung "zugunsten der Kommunen". Bislang hatte das Land wiederholt für sich in Anspruch genommen, hiermit eine eigene wirtschaftsfördernde Infrastrukturleistung zu erbringen und sich dem entsprechend einer neuen Breitbandstrategie gerühmt, die unter der Federführung des Staatssekretärs des Wirtschaftsministeriums agieren soll.
Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen soll es nach dem Willen der Landesregierung weiterhin bei der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen durch die jährlich erfolgenden Eingriffe des Landes in Höhe von 120 Millionen Euro in das FAG bleiben. Hierdurch sind die seit langem bestehenden nachhaltigen Infrastrukturprobleme und Haushaltsdefizite in den Kommunen begründet, die nach dem ursprünglichen Willen der Regierungskoalition durch eine schrittweise Reduzierung des Eingriffs aufgelöst werden sollten. Davon ist jetzt offenbar keine Rede mehr, so Erps weiter.