"Die schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte und Kreise werden die Streitfragen mit dem Land zur Kinderbetreuung durch die Gerichte klären lassen. Die ergebnislosen Gespräche mit der Landesregierung lassen den Kommunen keine andere Wahl. Um die Ansprüche der Eltern zu erfüllen, brauchen die Kommunen mehr Geld", sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages in Kiel, anlässlich der Vorstellung der Klagen durch die Kommunalen Landesverbände.
Es gehe darum, ob das Land Schleswig-Holstein rechtlich für die Aufgaben der Kinderbetreuung zuständig ist und damit seit dem Jahr 2009 auch die Finanzierung übernehmen muss bzw. ob das Land den Kommunen die Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige erstatten muss.
Stellvertretend für alle Kommunen in Schleswig-Holstein werden die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg die Klagen einreichen.
Bürgermeister Bernd Saxe (Hansestadt Lübeck) erläuterte hierzu: "Nach unserer Auffassung ist das Land Schleswig-Holstein seit Ende 2008 für die Kinderbetreuung zuständig. Es ist das erste Mal, dass in Schleswig-Holstein alle kommunalen Landesverbände gemeinsam entschieden haben, zur Klärung einer Rechtsfrage gegenüber dem Land den Weg zu dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungs- bzw. Verfassungsgericht zu beschreiten. Wir bedauern dies, sehen uns aber zu dem Schritt gezwungen, um die Interessen der Kommunen in Schleswig-Holstein zu wahren, zumal die Landesregierung uns ihre Rechtsauffassung zu der in dem Gutachten aufgeworfenen Fragestellung zur Zuständigkeit bis heute schuldig geblieben ist. Wir hätten uns eine politische Lösung wie sie z.B. in Baden-Württemberg mit dem Pakt für Familien zwischen der Landesregierung und den dortigen kommunalen Landesverbänden vereinbart worden ist, gewünscht."
Landrat Bogislav-Tessen von Gerlach ergänzte: "Das Konnexitätsprinzip muss in Schleswig-Holstein endlich Wirkung entfalten. Sollte die Zuständigkeit wie vom Land behauptet bei den Kommunen liegen, müsste das Land die zusätzlichen Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige vollständig ausgleichen."
Die Kommunalen Landesverbände beschreiten daher zwei parallele Wege:
Mit einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht soll geklärt werden, dass seit Ende 2008 das Land Schleswig-Holstein für die Kinderbetreuung zuständig ist und daher den Kommunen die Kosten rückwirkend erstatten müsste.
Für den Fall, dass sich zur Zuständigkeit die Rechtsauffassung des Landes durchsetzt (nämlich, dass eine wirksame Aufgabenübertragung auf die Kommunen vorliegt), wird mit der Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht darauf geklagt, dass das Land den Kommunen auf Grundlage des Konnexitätsprinzips in Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung die Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige vollständig erstatten müsste.
Dabei ist klar, dass nur eines von beiden Verfahren erfolgreich sein kann. Beide beruhen auf einem Gutachten des renommierten Finanzverfassungsrechtlers Prof. Dr. Joachim Wieland, der die schleswig-holsteinischen Kommunen vor den Gerichten vertritt.
Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein: "Es geht auch um die Frage, ob die schleswig-holsteinischen Kommunen rechtlich wirksam vor immer neuen Aufgaben ohne entsprechenden Kostenausgleich geschützt sind. Wir bedauern, dass die Landesregierung bisher auf die rechtliche Argumentation der Kommunen nicht eingegangen ist. Wir fragen uns immer noch, ob die Sorgen der Kommunen um den Ausbau der Kinderbetreuung von der Politik ernst genug genommen werden."
Jan Christian Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages: "Wir hatten der Landesregierung eine Verfahrensvereinbarung vorgeschlagen, um unnötige Verfahrenskosten für beide Seiten zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Kommunen zu erreichen. Leider konnte diese bis jetzt noch nicht abgeschlossen werden. Die Landeregierung hat uns aber nach äußerst zähen Verhandlungen signalisiert, dass diese Verfahrensvereinbarung kommende Woche unterzeichnet werden kann."