Die kommunalen Landesverbände begrüßen es im Grundsatz, dass das Land Schleswig-Holstein dem Beispiel vieler anderer Bundesländer folgen und ein Ausführungsgesetz zur Konnexitätsvorschrift der Landesverfassung (Art. 49 Abs. 2 Landesverfassung) verabschieden will. Konnexität bedeutet, dass das Land nach dem Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen auch die Kosten übernehmen muss.
"Das Parlament setzt damit das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung aus dem Jahr 2008 um. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass zusätzliche Verfahrensregelungen notwendig sind, um die kommunale Finanzausstattung wirksam zu schützen und dem Konnexitätsprinzip Geltung zu verschaffen", begründete der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe, die Notwendigkeit des Gesetzes und stellt weiter fest: "Leider wird nach den jüngsten Änderungsanträgen im Innen- und Rechtsausschuss das Schutzziel des Gesetzes deutlich verfehlt, weil der Landtag sich an die mit der Landesregierung vereinbarten Verfahrensregelungen nicht halten will."
"Es ist nicht nachvollziehbar, wenn der Landtag als Verfassungsorgan sich den Ausführungsbestimmungen zu einer Verfassungsvorschrift nicht selbst unterwerfen will, dieses für ein anderes Verfassungsorgan (Landesregierung) gleichwohl beschließen will", erläuterte Landrat Reinhard Sager, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, die Systemwidrigkeit der Vorschrift und ergänzte: "Es gehört zum Gesetzgebungsverfahren, sich vor Gesetzesbeschluss in einem gesetzlich geregelten Verfahren Vorstellungen über die Gesetzfolgen zu machen. Dies gilt gleichermaßen für den Landtag und die Landesregierung. Es gibt keinen sachlichen Grund zu differenzieren."
"Eine Gesetzgebung ohne fachlich fundierte Gesetzesfolgenabschätzung ist nicht möglich. Gerade das Land Schleswig-Holstein muss darauf bedacht sein, die Auswirkungen seiner Gesetzgebung auf die Kommunen in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Wer von Verfassungs wegen zum Kostenausgleich verpflichtet wird, muss insbesondere in Zeiten umfassender Haushaltskonsolidierung auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen vorher wissen, welche Folgen eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen für den Landeshaushalt hat", erklärte der Vorsitzende des Städtebundes Schleswig-Holstein, Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote.
"Etwaige Verweise auf das parlamentarische Anhörungsverfahren greifen zu kurz. Die kommunalen Landesverbände haben in der Vergangenheit nicht den Eindruck gewinnen können, dass insbesondere den Fragen der Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen eine breite Aufmerksamkeit in Anhörungen im Schleswig-Holsteinischen geschenkt wird. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Konnexität. Zudem gibt es kein dem Konnexitätsausführungsgesetz vergleichbares, verpflichtendes Anhörungsverfahren", erklärte Michael Koch, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages.
"Wir bedauern, dass der Vorschlag der kommunalen Landesverbände, dass der Landtag sich zur Gesetzesfolgenabschätzung der jeweiligen Fachressorts der Landesregierung bedienen kann, nicht aufgegriffen worden ist und appellieren den Schleswig-Holsteinischen Landtag dem Kompromissvorschlag noch zuzustimmen. Wir müssen befürchten, dass unterschiedliche Verfahrensanforderungen sich direkt auf die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens auswirken und Kostenfragen nach Gesetzesbeschluss im Nachgang zukünftig häufiger in gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt werden müssen", stellten die Vorsitzenden abschließend fest.