Ämter sind Kooperationsebene, nicht nur Verwaltungszentrale
"Wir fordern von der Politik den Mut zur Weiterentwicklung der Amtsordnung ein. Ein Verbot der Aufgabenübertragung auf Ämter wäre ein Rückschritt und nicht zukunftsfähig. Die Gemeinden wollen die erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit in den Ämtern fortsetzen und stärken. Wir wollen mehr Zusammenarbeit statt weniger", sagte Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT) zu den heute von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkten zur Zukunft der Amtsordnung.
Wenn gemäß den Eckpunkten der Landesregierung Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr auf das Amt übertragen werden dürfen, entstünde riesiger Verwaltungsaufwand für dutzende neuer Satzungen der Gemeinden und dutzende neuer Zweckverbände. Die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Gemeinden würde geschwächt statt gestärkt, so Bülow weiter und ergänzte: "Ämter sind z. B. erfolgreich bei der Breitbandversorgung, als Schulträger oder bei der Abwasserbeseitigung. Dies muss weiter möglich sein".
Rechnungshof und Regierung hätten die Gemeinden stets zu mehr Zusammenarbeit aufgefordert. Das wichtigste und effizienteste Instrument für diese Zusammenarbeit nun auszuschließen, wäre geradezu grotesk. Der gesamte Bestand der Kooperation auf Amtsebene würde in Frage gestellt, befürchtet der Gemeindetag.
Daher habe der Gemeindetag schon im Juli 2010 ein klares Konzept zur Weiterentwicklung der Amtsordnung mit folgenden Kernpunkten vorgelegt:
Bestimmte Aufgaben (z. B. Bauleitplanung) dürfen gar nicht mehr auf Ämter übertragen werden ("Negativkatalog").
Alle anderen Aufgaben dürfen übertragen werden, jedoch zahlenmäßig begrenzt ("Auswahlkatalog").
Außerdem werden die Koordinierungsfunktion und die Unterstützungsfunktion der Ämter gestärkt.
"Mit dem Konzept der Gemeinden und Ämter zur Weiterentwicklung der Amtsordnung erreichen wir beide Ziele: die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts werden erfüllt und die Zusammenarbeit der Gemeinden auf Amtsebene wird gestärkt", erläuterte Bülow.