Ämter sind Kooperationsebene, nicht nur Verwaltungszentrale
"Die Gemeinden wollen die erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit in den Ämtern fortsetzen und stärken. Wir wollen mehr Zusammenarbeit statt weniger", widersprach Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, den heute veröffentlichten Vorstellungen des Innenministers zur Zukunft der Amtsordnung.
Wenn gemäß den Vorstellungen des Innenministers Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr auf das Amt übertragen werden dürfen, entstünde riesiger Verwaltungsaufwand für dutzende neuer Satzungen der Gemeinden und dutzende neuer Zweckverbände. Die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Gemeinden würde geschwächt statt gestärkt, so Bülow weiter und ergänzte: "Ämter sind z. B. erfolgreich bei der Breitbandversorgung, als Schulträger oder bei der Abwasserbeseitigung. Dies muss weiter möglich sein".
Daher habe der Gemeindetag schon im Juli ein klares Konzept zur Weiterentwicklung der Amtsordnung mit folgenden Kernpunkten vorgelegt:
Bestimmte Aufgaben (z. B. Bauleitplanung) dürfen gar nicht mehr auf Ämter übertragen werden ("Negativkatalog").
Alle anderen Aufgaben dürfen übertragen werden, jedoch zahlenmäßig begrenzt ("Auswahlkatalog").
Außerdem werden die Koordinierungsfunktion und die Unterstützungsfunktion der Ämter gestärkt.
"Mit dem Konzept der Gemeinden und Ämter zur Weiterentwicklung der Amtsordnung erreichen wir beide Ziele: die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts werden erfüllt und die Zusammenarbeit der Gemeinden auf Amtsebene wird gestärkt", erläuterte Bülow.
"Wir erwarten, dass der Gesetzgeber zügig handelt und das Land ernsthaft den Vorschlag der Gemeinden und Ämter aufgreift", so Bülow abschließend. Daher hätten Vertreter der Gemeinden dem Vorschlag des Innenministers in den Regionalkonferenzen widersprochen.