Der Gemeindetag begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 2. Februar 2024 zu Bürgerentscheiden. Das Gericht hat festgestellt, dass die vom Landtag im Jahr 2023 beschlossenen Änderungen bei den Bürgerentscheiden verfassungsgemäß sind. „Ein Teil dieser Änderungen war auch vom Gemeindetag erbeten worden, um die ehrenamtliche Kommunalpolitik zu stärken und die Planungssicherheit für die Gemeinden zu verbessern. Für diese neuen Regelungen ist nun Rechtssicherheit geschaffen worden“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages am 2. Februar 2024 anlässlich des Urteils. Damit habe sich auch die Rechtsauffassung der Kommunalen Landesverbände zur Rechtmäßigkeit dieser Änderungen bestätigt, so Bülow abschließend.