Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss ausfinanziert sein: Schleswig-Holstein muss den Vermittlungsausschuss anrufen: Die Kommunen in Schleswig-Holstein fordern vor dem Hintergrund der Behandlung des Rechtsanspruchs auf schulische Ganztagsbetreuung in der morgigen Sitzung des Bundesrats die Landesregierung auf, dem Vorhaben ohne weitere umfangreiche Finanzierungszusagen in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände PD Dr. Sönke E. Schulz (Landkreistag), Jörg Bülow (Gemeindetag) und Marc Ziertmann (Städteverband) erklären dazu: „Auf die absolut unzureichenden Finanzierungszusagen des Bundes haben neben den Ländern auch die Kommunalen Verbände mehrfach, bisher erfolglos, hingewiesen. Vor einem derart folgenreichen Gesetzgebungsverfahren hätten Bund und Länder unter Einbindung der Kommunen einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und der Investitionskosten treffen müssen“. Dies sei unterblieben.
Daher ist nun der Bundesrat aufgerufen, das Gesetzgebungsvorhaben jedenfalls in seiner jetzigen Form aufzuhalten: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre für die Bildungs-, Sozial- und Finanzpolitik. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes wird diese Aufgabe hin zur Verwirklichung eines Rechtsanspruches jedoch nicht geschafft und er wird für enttäuschte Erwartungen der Familien sorgen.
Schulz, Bülow und Ziertmann weiter: „Wir weisen darauf hin, dass die zusätzlichen Aufgaben nach dem Ganztagsförderungsgesetz nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zunächst allein die Länder treffen.“ Das Land Schleswig-Holstein müsse im Einklang mit den landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsvorschriften die zuständigen öffentlichen Stellen bestimmen und sei damit auch gehalten, die finanziellen Mehraufwendungen vollständig auszugleichen. „Wir befürchten eine erhebliche Belastung des Verhältnisses des Landes und der kommunalen Ebene, wenn das Land für die unzureichende Finanzierung auf Bundesebene die Verantwortung übernehmen muss.“
Die bisherigen Finanzzusagen des Bundes werden den Investitionsbedarf und die Betriebskosten nicht annähernd abdecken. Bundesweit gehe es um nicht weniger als 4 Mrd. Euro pro Jahr, die nicht ausfinanziert seien. Eine tragfähige Lösung bestünde darin, dass der Bund den Ländern für diese Milliardenaufgabe dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überließe. „Dies würde auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden. Die Länder wiederum haben gegenüber den Kommunen vollständig für die Finanzierung der neuen Aufgabe einzustehen und müssen sich dazu auch klar bekennen.“
Aus Sicht der Kommunalen Landesverbände darf das Land Schleswig-Holstein dem Gesetzgebungsvorhaben des Bundes daher nur in Verbindung mit wesentlich weitergehenden Finanzzusagen des Bundes zustimmen. Diese können nur im Vermittlungsausschuss erreicht werden. Andernfalls bleibt nur die Ablehnung des Vorhabens oder, um die Umsetzung in Schleswig-Holstein nicht von vornherein zu belasten und auszubremsen, eine verbindliche Finanzierungszusage des Landes zugunsten der Kommunen in Schleswig-Holstein.
Abschließend erklären die Geschäftsführer: „Sollte die Landesregierung dem Vorhaben entgegen anderslautender Ankündigungen zustimmen, erwarten wir zeitnah die belastbare Zusage des Landes, dass alle mit dem bundesgesetzlichen Rechtsanspruch verbundenen Investitions- und Betriebskosten, und zwar nicht erst ab dem Jahr 2026, sondern ab sofort als Mehrbelastung anerkannt und im Einklang mit der Landesverfassung vollständig ausgeglichen werden.“