Bei einem Spitzengespräch zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden (KLV) am 9. Oktober 2023 ist ein Maßnahmenpaket geschnürt worden, das für die weitere Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten auch dringend erforderlich ist. Wie Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, federführend für die KLV sagt, seien erste wichtige Schritte in die richtige Richtung erreicht worden: „Da der Zustrom nach Schleswig-Holstein und die Verteilung auf die Kommunen in den nächsten Wochen hoch bleiben werden, wissen wir allerdings nicht, ob die bisher zugesagten Maßnahmen ausreichen werden“, betont Bülow.
Am Forderungskatalog der KLV orientiert
In dem Spitzengespräch hat die Landesregierung auf die Überlastungsanzeige der Kommunen vom 18. September und auf einen Forderungskatalog der KLV reagiert. Dabei hat sich die Landesregierung eng an dem Forderungskatalog der Kommunen orientiert. Es geht insbesondere um eine Ausweitung der Landesunterkünfte, die Ankündigungsfrist vor der Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen, die Verteilung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive, bessere Informationen für die Kommunen und eine Strategie für die Integration.
Landesunterkünfte werden aufgestockt
Erstmals seit Langem hat das Land wieder ein Szenario für den zu erwartenden Zugang von Flüchtlingen und damit die Grundlage für eine bessere Planungssicherheit geliefert. Zudem wurde vereinbart, dass das Land die Kapazitäten in den Landesunterkünften von derzeit 7800 Plätzen (einschließlich der gerade neu eröffneten Landesunterkunft in Glückstadt) auf 10.000 Plätze aufstocken wird. Ferner gilt ab sofort wieder die Zusage, dass Personen ohne Bleibeperspektive, die rückführbar sind, nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden.
Entwicklung einer Integrationsstrategie
Wie von den Kommunen gefordert, wird die Ankündigungsfrist vor der Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen wieder von drei auf vier Wochen angehoben, allerdings erst ab Dezember 2023. Das Land hat in dem Spitzengespräch zudem finanzielle Förderung zugesagt sowie die kommunale Forderung nach einer geordneten Integrationsstrategie aufgegriffen. Diese soll nun gemeinsam entwickelt werden unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Wohnraum, Schule, Kinderbetreuung, Arbeitsmarkt und Gesundheit.
Planung für 2024 gefordert
Landesgeschäftsführer Bülow betont: „Es geht nun darum, dass das Land die Zusagen schnell umsetzt und bereits jetzt die Zugangsszenarien und die Handlungsbedarfe für das Jahr 2024 plant. Außerdem müssen Bund und Länder erreichen, dass der Zustrom von Flüchtlingen im Jahr 2024 insgesamt deutlich zurückgeht.“