„Die Aufgaben von Land und Kommunen sind gleichwertig. Das Land hat sich um den Finanzbedarf der Kommunen nicht ausreichend gekümmert. Der ländliche Raum wurde durch die Reform des Finanzausgleichs von 2014 benachteiligt“, fasste Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages die wesentlichen Ergebnisse der heutigen Urteile des Landesverfassungsgerichts zum kommunalen Finanzausgleich zusammen und forderte: „Angesichts eines Haushaltsüberschusses beim Land von rund 565 Mio. € muss nun die kommunale Finanzausstattung verbessert werden.“
Bülow verwies darauf, dass die Reform gerade steuerschwache Gemeinden im ländlichen Raum zusätzlich geschwächt habe und zog die Schlussfolgerung: „Die Reform der Reform muss die solidarische Unterstützung für die steuerschwachen Gemeinden im ländlichen Raum wieder stärken“.
Wichtige Mängel der Reform seien eine fehlende Betrachtung der Flächenlasten im ländlichen Raum und dass die kreisfreien Städte durch eine zu geringe Gewichtung ihrer Steuereinnahmen quasi „ärmer“ gerechnet wurden, als sie sind, erläuterte Bülow weiter. Auch hier gäben die Urteile den Auftrag zur Nachbesserung.
Landesregierung und kommunale Landesverbände müssten nun die Urteile sorgfältig auswerten und ein Verfahren zur weiteren FAG-Reform verabreden, so Bülow abschließend.