"Wir freuen uns, dass der Feuerwehr-Führerschein endlich Wirklichkeit wird", sagte Jörg Bülow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zum heutigen Beschluss des Bundesrates. "Der Feuerwehr-Führerschein ist eine wichtige Erleichterung für das Ehrenamt und verhindert zusätzliche Kosten für die Gemeinden. Hierfür haben die kommunalen Spitzenverbände 10 Jahre lang gekämpft", so Bülow weiter und ergänzt: "Wir freuen uns über die Zusage des Innenministers, den Feuerwehr-Führerschein schnell in Schleswig-Holstein umzusetzen."
Zum Hintergrund
Seit der Neuregelung der Führerscheinklassen im Jahre 1999 dürfen mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t geführt werden. Darüber hinaus wäre der Lkw-Führerschein (Klasse C) erforderlich. Dieser fordert jedoch von den Ehrenamtlern viel Zeit für die Ausbildung und kostet die Gemeinden viel Geld. Bisher war deswegen schon eine Ausnahme bis 4,75 t möglich. Dies war jedoch unzureichend, da viele Feuerwehrfahrzeuge schwerer sind. Lediglich Inhaber älterer Führerscheine der Klasse 3 haben Bestandsschutz bis 7,5 t.
Am 27.05.2011 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit können die Länder eine Art "Feuerwehr-Führerschein" einführen, mit dem Feuerwehrangehörige mit Führerschein der Klasse B nach einer Einweisung und praktischen Prüfung Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 t fahren können, ohne dass sie hierfür den Lkw-Führerschein Klasse C machen müssen. Dies muss nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Landesregierung umgesetzt werden.