„Wir freuen uns, dass zwei Glasfaserprojekte aus Schleswig-Holstein von der Bundesregierung gefördert werden und damit der Breitbandausbau durch kommunale Projekte weiter beschleunigt wird“, sagte Jörg Bülow, Vorsitzender des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein anläßlich der Übergabe von Förderbescheiden durch Bundesminister Alexander Dobrindt am 28. April 2016.
„Wir hoffen, dass der Erfolg der beiden Zweckverbände Signalwirkung hat und sich weitere schleswig-holsteinische Kommunen und Zweckverbände mit Anträgen in späteren Förderaufrufen am Bundesförderprogramm beteiligen. Das Förderprogramm bietet die einmalige Chance die kommunalen Kosten für den Breitbandausbau zu senken.“, so Bülow weiter.
„Die Kommunen und das Land hatten sich stark dafür eingesetzt, dass der Bund auch die Schaffung kommunaler Infrastruktur im Rahmen von Betreibermodellen gleichberechtigt fördert“, fährt Bülow fort. Der Erfolg der Anträge aus Schleswig-Holstein bestätige die Strategie der Kommunen, selbst den Bau von Glasfasernetzen anzupacken.
Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurden am Donnerstagabend in Berlin die ersten Förderbescheide für den infrastrukturellen Breitbandausbau übergeben. Mit dabei waren auch zwei Projekte aus Schleswig-Holstein.
Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg erhält 3,8 Mio. €, der Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee knapp 4,4 Mio €. Beide Zweckverbände erhalten damit die Summen, die auch beantragt wurden. Der Antragsstellung ging eine umfangreiche Erstellung von Plänen, Unterlagen und Berechnungen voraus. Dabei wurden die Zweckverbände vom Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein und der IB.SH unterstützt und begleitet.
Im Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland stellt der Bund knapp 2 Mrd. € an Fördermitteln zur Verfügung. Die Anträge mit den meisten Punkten erhalten Fördermittel für den Breitbandausbau. Im Laufe des Jahres 2016 wird es neben dem aktuell laufenden 2. Aufruf, noch weitere Aufrufe zur Stellung von Förderanträgen geben.