"Die erfolgreiche und bewährte Amtsordnung bleibt bestehen. Das Urteil zwingt den Gesetzgeber jedoch zum Handeln. Dafür hat das Gericht dem Landtag glücklicherweise Handlungsspielraum gelassen. Bei sorgfältiger Beratung muss eine Änderung der Amtsordnung zügig erfolgen, damit Ämter und Gemeinden gemeinsam handlungsfähig bleiben. Denn die Aufgabenübertragung auf Ämter muss weiter möglich sein", sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages heute zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Amtsordnung. Der Text des Urteils und die Pressemitteilung des Gerichts sind als Anlage beigefügt: